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Schnee

Winterdienst

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen unten stehende Dienstleistungen im Bereich Winterdienst an.

Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Telefon: 0157 / 53772607
E-Mail: info.haga.bau@gmail.com

Auszug unserer Leistungen

  • Schneeräumung, auch mit speziellen Räumfahrzeugen

  • Befreien der Gehwege, Höfe, Hauseingänge, Garageneinfahrten u.v.m. von Eis und Schnee

  • Streuen mit Splitt und Salz nach StVO

  • Bereitstellen von Streugut

  • Entfernen von Streugut im Frühjahr

Schneefräse
Schnee schaufelt

Wann muss der Winterdienst verrichtet werden?

Hier gibt es in den jeweiligen Gemeinden genaue Vorschriften, wann der Winterdienst erfolgen muss. Doch Sie müssen als Hausbesitzer nicht gestresst die Stoppuhr stellen.

 

So gab es folgenden Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig: Die Streupflicht begann um 8 Uhr und der Unfall ereignete sich schon um 8:02 Uhr. Das Urteil: Kein Schadensersatzanspruch, weil nicht an einer bestimmten Stelle begonnen werden muss (OLG Schleswig, AZ: 11 U 174/01).

 

Die üblichen Zeiten, zu denen die Räum- und Streupflicht gilt, sind:

an Werktagen 7 - 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 9 - 20 Uhr (Ab diesen Uhrzeiten muss der Gehweg frei sein von Eis und Schnee.)

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