Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Unternehmens Haus- und Gartenservice Alkhalif, Sigehardstraße 33a, 64653 Lorsch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif und deren Kunden gültig.
2. Angebote
Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif erstellt dem Kunden freibleibende Angebote. Da sich die Preise bis zur Umsetzung ändern können, behält sich das Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif vor, diese bis zur Umsetzung anzupassen. Bei Angeboten mit längerer
Umsetzungsdauer ist eine Anpassung auch während der Umsetzungsphase möglich. In jedem Fall wird der Kunde über die Änderung in Kenntnis gesetzt und hat die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Ausführung der Arbeiten
Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif meldet sich zur Ausführung der Arbeiten bei den Kunden im Vorfeld an. Den Kunden obliegt hierbei die Abstimmung mit den Nachbarn, die von den Arbeiten betroffen sind. Dies gilt insbesondere auch für das erforderliche Betreten von fremden Grundstücken.
Die Aufgaben werden nach Kundenwunsch ausgeführt. Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Ebenso ist er verantwortlich, sich hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren und dem Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif nur solche Aufgaben zur Ausführung zu übertragen, welche den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Bei Unkrautentfernung handelt es sich v.a. um eine ästhetische Maßnahme. Eine Dauer, für welche die bearbeitete Fläche unkrautfrei bleibt, kann nicht abgeleitet werden. Es können hierbei Teile der Pflanze in der Erde zurückbleiben.
Pflanzenschnittmaßnahmen werden nach den allgemein gültigen Regeln durchgeführt. Sollten dennoch Pflanzen nach dem Schnitt nicht erwartungsgemäß wachsen oder gar absterben wird hierfür keine Haftung übernommen.
Eine Anwachsgarantie für Pflanzen wird nicht gewährt. Pflanzen werden nach den allgemein gültigenRegeln gepflanzt. Da die weitere Pflege durch den Kunden durchgeführt wird scheidet hier eine Gewährleistung aus.
Im Ausnahmefall und nach separater und ausdrücklicher Vereinbarung kann eine Anwachsgarantie vereinbart werden. Dies setzt jedoch voraus, dass das Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif für sämtliche Pflegearbeiten insbes. auch dem Schnitt und dem Wässern der Pflanzen in den ersten 2 Jahren beauftragt wird und die Nutzung der Pflanzen durch den Auftraggeber nicht der Entwicklung der Pflanzen schadet.
Benötigt das Unternehmen Strom oder Wasser für die Arbeitsausführung, so ist dies durch den Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
4. Beschädigungen
Das Risiko der Beschädigung von teilausgeführten oder fertiggestellten Arbeiten vor der Abnahme durch Dritte, höhere Gewalt, Wettereinflüsse liegt beim Kunden. Die zur Behebung von derartigen Beschädigungen erforderlichen Arbeiten werden vom Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif separat in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls bei Pauschalangeboten /-abrechnungen.
Bei Baumfällungen, Gartenbauarbeiten oder weiteren Gartenarbeiten kommt es regelmäßig zu Flurschäden bzw. Schäden an Einfriedungen oder Pflanzen. Dem Kunden wird angeraten, Gegenstände im Bereich der Arbeiten zu entfernen. Haus- und Gartenservice haftet nicht für
Beschädigungen an den genannten Bereichen.
Für die Behebung von Flurschäden oder weiteren Beschädigungen kann das Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif separat beauftragt werden. Die Behebung dieser Beschädigungen ist in keinem Fall in einem Pauschalangebot enthalten und wird nach Stundenabrechnung, bzw. separater Vereinbarung durchgeführt.
Der Kunde hat dem Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif vor Beginn der Arbeiten bekannte Gefahren bei der Ausführung der Arbeiten zu benennen. Dies können beispielsweise Leitungen oder Kabel im Arbeitsbereich sein. Haus- und Gartenservice Alkhalif übernimmt keine Haftung für Schäden die durch eine ausbleibende oder fehlerhafte Information resultieren.
5. Liefer- /Ausführungszeitraum
Da die Arbeiten meist witterungsabhängig (Frost, Nässe, Temperaturen, ...) sind, können sich Ausführungstermine verschieben. Haus- und Gartenservice Alkhalif kann deshalb für Verschiebungen der Ausführungstermine nicht haften.
6. Abnahme
Wenn ein Kunde unmittelbar nach der Fertigstellung der Arbeiten keine formale Abnahme fordert, gelten die Arbeiten mit der Rechnungsbegleichung als abgenommen, spätestens jedoch 14 Tage nachder Fertigstellung der Arbeiten. Als Fertigstellung gilt die Fertigstellungsanzeige oder die Rechnungsstellung.
7. Gewährleistung / Behebung von Mängeln
Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif gewährleistet, dass die Arbeiten zum Zeitpunkt der Abnahme ordnungsgemäß nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind.
Für sämtliche Materialien, die vom Kunden geliefert werden, wird keine Gewähr übernommen.
Sollte der Kunde Mängel geltend machen, so hat er diese unverzüglich dem Unternehmen Haus- und Gartenservice Alkhalif schriftlich mitzuteilen. Das Unternehmen Haus und Gartenservice Alkhalif behält sich vor, die Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Sollte es nicht möglich sein, die Mängel zu beheben, so wird zur Regulierung eine Reduzierung des Rechnungsbetrags oder eine entsprechende Erstattung anvisiert.
8. Rechnungsstellung
Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Zustellung der Rechnung zu begleichen. Kommt ein Kunde in Zahlungsverzug, fallen Mahngebühren in Höhe von 2 Euro (für Privatkunden) bzw. 35 Euro (für gewerbliche Kunden) für die erste Mahnung, weitere 2 Euro bzw. 35 Euro für jede weitere Mahnung an.